News & Infos der FBG Much

Wildschadenbewertung im Wald

Wildschadenbewertung im Wald

Die FBG Much macht darauf aufmerksam, dass es für die Meldung von Wildschäden im Wald Meldefristen zweimal jährlich gibt: 1. Mai und 1. Oktober. Die fristgerechte Anmeldung des Schadens hat beim Ordnungsamt der Gemeinde zu erfolgen. Ersetzt wird nur der Schaden an „Hauptholzarten“ und für andere „geeignete Holzarten“ bei min. 20 % Anteil an der Kulturfläche. Die Gemeinde Much wird unverzüglich einen Termin am Schadensort mit dem Geschädigten, dem zum Schadenersatz Verpflichteten (Jagdgenossenschaft/Jagdpächter) und dem Wildschadenschätzer vereinbaren. Wird keine Einigung erzielt, erfolgt eine Feststellung des Schadens durch den Schätzer. Bei erneuter Nichteinigung erstellt die Gemeinde eine Niederschrift über das Scheitern des Vorverfahrens. Danach besteht für den Waldbesitzer die Möglichkeit der Klageerhebung binnen zwei Wochen nach Zugang der Niederschrift. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus den §§ 29 – 35 Bundesjagdgesetz und den §§ 32 – 41 Landesjagdgesetz.

Ihre FBG Much

Konzept einer Bewertungskonvention für Verbiss-, Fege-, Schlag- und Schälschäden durch Schalenwild 

Unsere letzten News & Infos

2020 / 2021
News & Infos

 Einladung zur Lehrfahrt 2026 der Forstbetriebsgemeinschaft Much

Auch im Jahr 2026 möchten wir Sie herzlich zu unserer traditionellen Lehrfahrt einladen. Die Fahrt findet am 8.und 9. Oktober 2026 statt und bietet wieder ein abwechslungsreiches Programm mit interessanten Einblicken in die Holzverarbeitung sowie geselligem Beisammensein in einer der schönsten Weinregionen Deutschlands.

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News & Infos

Einladung zur Mitgliederversammlung

Mittwoch, 20.05.2026, um 19.00 Uhr, Hotel Fit, Berghausen 30, 53804 Much Tagesordnung TOP 1 – BegrüßungTOP 2 – Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der BeschlussfähigkeitTOP

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