Die FBG Much informiert

Andienung von Holz an die Forstbetriebsgemeinschaft Much

Die FBG Much informiert

In den letzten Wochen waren Firmen unterwegs und haben bei Waldbesitzern ihre Dienste angeboten (Holzeinschlag und Vermarktung). Zum Teil mit dem Hinweis, günstiger zu sein und bessere Verkaufspreise zu zahlen. Der Holzeinschlag ist unkritisch. Das eingeschlagene Holz ist allerdings der FBG Much zum Verkauf anzubieten. Daher ist es sinnvoll im Vorfeld mit unserem Förster Michael Fobbe, Tel. 0171-5871275, Kontakt aufzunehmen.

Die Forstbetriebsgemeinschaften sind gesetzlich verpflichtet, eine sog. Andienungspflicht in der Satzung aufzunehmen. Die FBG Much hat diese Regelung im Frühjahr in der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Regelung befindet sich in § 6 a der Satzung. Die Satzung kann unter dem folgenden Link www.fbgmuch.de/mitgliedschaft/satzung heruntergeladen werden.

Ausnahmen von der Andienungspflicht sind in der Satzung geregelt und können beim Vorstand der FBG vorher beantragt werden. Verstößt ein Mitglied schuldhaft gegen die Andienungspflicht, begründet dies eine unmittelbare Verletzung der satzungsgemäßen Mitgliedschaftspflichten. In einem solchen Fall können die in dieser Satzung vorgesehenen Ordnungsmittel, Vertragsstrafen, und sonstigen Maßnahmen unter Beachtung von Verhältnismäßigkeit und Anhörungsrecht angewendet werden.

Beratung und Information durch den Förster sind kostenlos und daher sehr sinnvoll, um Ordnungsmaßnahmen zu verhindern.

Ihre FBG Much